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Notbetreuung an Grundschulen:

Hortgebühren werden vorübergehend ausgesetzt

Seit der Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang Januar 2021 sind die Berliner Schulen in der Primarstufe nur noch für die Notbetreuung geöffnet und die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbereich) kann nicht angeboten werden. Die Elternkostenbeteiligung für den Monat Januar wird den Eltern daher erlassen. Hierfür werden im Land Berlin alle Elternkostenbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung im Februar auf 0,00 Euro gesetzt, es erfolgt eine nachholende Verrechnung.

Sollte das Betreuungsangebot noch weiter nicht möglich sein, gilt auch für den folgenden Monat, dass die Elternkostenbeteiligung erlassen wird, wenn bis einschließlich des 20. eines Monats die ergänzende Förderung und Betreuung aufgrund behördlicher Anordnungen nicht angeboten werden kann.

(Quelle: Newsletter der Senatsverwaltung vom 18.01.2021)