Reginhard Grundschule
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Unsere Schulordnung und unser Erziehungskonzept
Unsere Schulordnung
In unserer Schulordnung haben wir gemeinsam die Regeln für unseren Schulalltag festgelegt, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Zu jeder Regel haben wir Konsequenzen formuliert, die bei dem jeweiligen Regelverstoß greifen. Grundsätzlich gilt:
Hält sich ein Kind nicht an die vereinbarten Regeln, so wird es von einem*r Mitarbeiter*in der Schule daran erinnert, indem auf die Regel verwiesen und diese ggf. nochmals erklärt wird. Verstößt ein Kind gegen die vereinbarten Regeln, so werden die aufgeführten Konsequenzen wirksam.
Unser Erziehungskonzept
Wie wir miteinander Schule erleben wollen
Kinder, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, andere Mitarbeiter*innen der Schule und Eltern gestalten unseren Schulalltag. Damit dies für alle Beteiligten gut gelingen kann, benötigen wir einige grundsätzliche Regeln, an denen wir uns alle orientieren können. Diese Regeln wurden gemeinsam mit den Kindern und Pädagog*innen erarbeitet und besprochen. Sie sind allen Beteiligten bekannt und deren Einhaltung ist verbindlich.
Unsere Goldene Regel lautet:
Jede*r Schüler*in und jede Lehrperson haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht muss von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
An unserer Schule haben wir Kinder und Erwachsene aus über 45 Nationen diese Vielfalt an Sprachen und kulturellen Werten erleben wir als einen Gewinn. Um uns miteinander verständigen zu können, sprechen wir an unserer Schule alle eine gemeinsame Sprache: Deutsch. Um Sprachbarrieren zu vermeiden, laden wir auf Wunsch eine*n Dolmetscher*in zu Gesprächen ein.
Jede*r hat bei uns die Chance seine Kompetenzen und Erfahrungen konstruktiv einzubringen und somit das Leben an unserer Schule mitzugestalten. Wir alle sind für die Bildungs- und Erziehungsprozesse verantwortlich.
So ist es die Aufgabe der Kinder pünktlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen (z. B. Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, ausgeschlafen und damit aufnahmefähig zu sein). Falls Handys in die Schule mitgebracht werden, sind sie ausgeschaltet oder mindestens lautlos. Sobald ein Handy zu hören ist (mit Klingelton, Vibration) oder von den Schüler*innen auf dem Schulgelände (auf den Toiletten, auf dem Pausenhof) benutzt wird, wird es eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat oder bei der Pädagog*in abgeholt werden.
Die Aufgabe der Eltern ist es, ihre Kinder zu unterstützen und über die schulischen Belange ihres Kindes informiert zu sein. Dazu gehört bspw., dass die Kinder mit einer gesunden und ausreichenden Pausenverpflegung, mit allen notwendigen Materialien und Schulsachen ausgestattet sind und pünktlich zur Schule kommen. Auch tragen die Eltern Sorge für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien. Dazu gehört, dass die Kinder zeitlich begrenzten und altersgemäßen Zugang zu elektronischen Geräten haben. Um einen guten Austausch zwischen Elternhaus und Schule zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass täglich die Postmappe von den Eltern eingesehen und Briefe der Pädagog*innen beantwortet werden.
Im Krankheitsfall ist es die Aufgabe der Eltern, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich (morgens telefonisch) und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (AV Schulpflicht, S.6). Entschuldigungen werden bis zu drei Tagen nach dem ersten Tag in der Schule (nach der Krankheit) angenommen. Danach gilt Ihr Kind als unentschuldigt. Bei fünf unentschuldigten Fehltagen (müssen nicht aufeinander folgen), ist die Schule verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Bei mehreren Schulversäumnisanzeigen kann es zu Geldstrafen kommen. Wenn Ihr Kind länger als eine Woche krank ist, bitten wir um ein Attest von einem Arzt.
Schüler*innen können auf vorherigen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund (u.a. Arzttermine, notwendige Reisen, Todesfälle usw.) beurlaubt werden. Über die Beurlaubung bis zu drei Unterrichtstagen entscheidet in der Regel die Klassenleitung. Über Beurlaubungen für mehr als drei Unterrichtstage entscheidet die Schulleitung nach Stellungnahme der Klassenlehrer*in. Beurlaubungen, die in Verbindung mit Ferienzeiten stehen, können laut Ausführungsvorschriften nicht genehmigt werden.
Zusätzlich freuen wir uns über ein Engagement der Eltern als Elternvertreter*innen in der GEV und als Mitgestalter*innen von schulischen Veranstaltungen (z. B. Einschulung, Schulfest, Abschlussfest, Unterstützung als Lesemütter/-väter und Begleitung bei Ausflügen).
Die Aufgabe der Pädagog*innen unserer Schule ist es, Bildungsanlässe zu schaffen und zu gestalten, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen. Es ist uns wichtig, in unserer Schule eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder und Erwachsene ernst und wohl fühlen, Unterstützung erfahren und ihre Individualität entfalten können.
Dabei gilt für alle Beteiligten der Grundsatz: Ich habe Achtung vor dem Anderen, vor dessen Bedürfnissen, Gefühlen und Grenzen. Um dies zu gewährleisten haben wir eine Schulordnung entwickelt, die für alle einsehbar ist und nicht nur die gültigen Regeln aufzeigt, sondern auch die Konsequenzen, die bei Regelverletzungen greifen. Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt:
- Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!
- Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!
- Wir klären Streit mit Worten! Dabei unterstützen uns besonders die Streitschlichter und die Schulstation (schriftliche Entschuldigung, Wiedergutmachung).
- Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule! Bei Verdacht, Vorwürfen oder Vorfällen von Mobbing bzw. Cybermobbing sind die/der Klassenlehrer*in, die Schulstation und ggf. der/die Erzieher*in und die Schulleitung bzw. andere involvierte Personen zu informieren, damit gemeinsam, zeitnah und konsequent gegen das Mobben vorgegangen werden kann.
- Wir sind eine sichere Schule! (elektronische Geräte, feuerfeste Gegenstände – Silvesterknaller, Feuerzeuge etc., Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten).
- Wir sind eine Gesunde Schule! (daher sind asiatische Tütensuppen – Yum Yum Nudeln, Cola und Suchtmittel jeglicher Art verboten)
- Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil!
1 Schulhofregeln
Das Schulgelände ist ab 7.45 Uhr beaufsichtigt und darf vorher nur in Ausnahmefällen betreten werden (EFöB). Schüler *innen dürfen erst ab 7:50 Uhr auf dem Flur vor dem Klassenraum aufhalten. Bei späterem Unterrichtsbeginn darf das Schulgelände frühestens 10 Minuten vorher betreten werden.
1.1 Nach Betreten des Schulhofs gelten folgende Regeln:
- Wir bleiben auf dem Schulhof!
Konsequenz: Der Pausenraum wird eingeschränkt und die Kinder bleiben in sichtbarer Nähe der Lehrerin.
- Wenn wir die Schule in der Unterrichtszeit betreten haben, bleiben wir bis zum Schulschluss auf dem Gelände der Schule! (z. B. Unterrichtsausfall, vor Ausflügen, oder wenn etwas vergessen wurde Sportzeug, Verpflegung)
- Wir verlassen direkt nach Schul- oder Hortschluss das Schulgebäude und den Hof!
Konsequenz: Stufe II oder Stufe III, Schutz der Kinder Versicherungsfragen etc.
1.2 In den Hofpausen gehen wir grundsätzlich auf den Schulhof und befolgen die Anweisungen des Schülerdienstes.
Konsequenz: Stufe I bis Stufe II
1.3 Wir sind nett und reden höflich miteinander. Wir vermeiden Konflikte und Gewalt und klären alles mit Worten.
Konsequenz: Erinnern an die Stopp Regel und evtl. Mediationsgespräche mit Streitschlichter*innen und/oder in der Schulstation, Morgenkreis, Soziales Lernen, Klassenrat. Stufe I Stufe II, bei Gewaltvorfällen bis Stufe III
1.4 Zum Ballspielen benutzen wir in den großen Pausen nur Softbälle. Bei nassem Schulhof lassen wir den Ball im Klassenraum. Wir tragen den Ball beim Laufen durch das Schulhaus.
Konsequenz: Ball abnehmen
1.5 Beim Ertönen des Gongs hören wir mit dem Spielen auf und gehen sofort in unsere Klassen!
Konsequenz: Falls die Schüler das Zeichen nicht befolgen Stufe I. Der Ball oder anderes Spielzeug werden abgenommen.
1.6 Auf der Rutsche rutschen wir nur einzeln, vorwärts und auf dem Hosenboden sitzend.
Konsequenz: Rutschverbot
1.7 Auf dem Schulhof sind generell Roller, Skateboards und Fahrräder etc. verboten.
Konsequenz: Personen ansprechen, Fahrräder vor Schule anschließen (Letteplatz), ansonsten werden diese Dinge abgenommen und sind nach dem Unterricht abzuholen. Bei mehrmaligem Verstoß Stufe II bis Stufe III.
1.8 Die Regenpausen verbringen wir im Klassenraum. Wünschenswert wäre, wenn alle sich leise unterhalten und sich leise beschäftigen (ein Spiel spielen, malen, lesen, leise basteln).
Konsequenz: Stufe I
1.9 Müll gehört in die Mülltonnen.
Konsequenz: Stufe I
1.10 Wir verlassen den Schulhof sauber und gehen sorgsam mit allen Geräten auf dem Schulhof um.
Konsequenz: Stufe I
2 Gebäuderegeln
2.1 Während der Regenpause spielen wir leise und bewegen uns ruhig durch den Klassenraum.
Konsequenz: Stufe I
2.2 Im Gebäude gehen wir so, dass wir keinen stören langsam und leise.
Konsequenz: Schüler*in ansprechen, Weg zurückgehen Stufe I
2.3 Dreck und Sand unter den Schuhen treten wir ab, bevor wir in die Schule gehen.
Konsequenz: Dreck wegfegen.
2.4 Die Toiletten werden nach der Benutzung sauber hinterlassen.
Konsequenz: Gespräch mit dem Hausmeister/ den Putzdiensten Stufe I bis Stufe II
3 Klassenregeln
3.1 Jede*r Schüler*in hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
Dafür komme ich pünktlich zum Unterricht (Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr)
- Ich höre zu, wenn andere sprechen.
- Ich warte, bis ich aufgerufen werde.
- Ich achte das Eigentum anderer.
- Ich spreche höflich.
- Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
- Ich befolge die Anweisungen der Pädagog*innen.
- Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.
- Ich beachte die STOPP-Regel.
Hält ein/e Schüler*in sich nicht an die Klassenregeln, greifen die Konsequenzen Stufe I bis Stufe III.
3.2 Schulbücher und andere Materialien müssen über längere Zeit von unterschiedlichen Kindern benutzt werden. Jedes Kind hat die Pflicht, sorgfältig mit geliehenen Schulbüchern umzugehen.
Konsequenz: Bei leichtfertiger Beschädigung oder bei Verlust von Büchern sind diese zu ersetzen oder z.T. zu bezahlen. Bei mutwilliger Beschädigung der Bücher Stufe II
3.3 Hausaufgaben
Die Lehrer*innen sprechen mit den Schülern über die Hausaufgabenpraxis und das Verfahren bei vergessenen Hausaufgaben.
- Die Schüler*innen der Klassen 1 und 2 sollen nicht länger als 30 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
- Die Schüler*innen der Klassen 3 und 4 sollen nicht länger als 45 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
- Die Schüler*innen der Klassen 5 und 6 sollen nicht länger als 60 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.
Spätestens ab dem 4. Schuljahr werden die Hausaufgaben ins dafür angelegte Hausaufgabenheft notiert. Dem Stellen, Verstehen und Notieren der Hausaufgaben wird genug Zeit eingeräumt.
Werden die Hausaufgaben wiederholt vergessen, wird Kontakt zu den Eltern/ bzw. Betreuungskräften aufgenommen, damit nach Lösungen gesucht werden kann.
Nicht erledigte Hausaufgaben werden nachgeholt und ziehen lehrerspezifische Konsequenzen nach sich.
4 Sportregeln
4.1 Es muss Sportkleidung getragen werden.
Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II
4.2 Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Ringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrschmuck und desgleichen sind häufig Ursache für Verletzungen. Daher ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht untersagt, bzw. müssen Ohrringe abgeklebt werden. Das Tragen von Sportbrillen, insbesondere im Bereich der Spielerziehung, wird empfohlen.
Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II
4.3 Die Schülerinnen und Schüler bringen an den Tagen, an denen Sportunterricht/Schwimmen auf dem Stundenplan steht, ihr Sportzeug/Schwimmzeug mit in die Schule und nehmen es am Ende des Schultages wieder mit nach Hause.
Konsequenz: Bei mehrfachem Vergessen Stufe II
5 Ausflugsregeln
Während der Ausflüge bedarf es einer besonderen Achtsamkeit, damit alle Beteiligten gesund und sicher ihr Ziel erreichen. Ausflüge sind häufige Wünsche der Schüler*innen, jedoch auch eine Herausforderung für die Pädagog*innen, die die Risiken kennen und um die Verantwortung einer solchen Unternehmung wissen.
5.1 Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Daher gelten dort auch die Klassenregeln.
Konsequenz: Bei der Pädagog*in laufen und/oder sitzen Stufe I bis Stufe III
5.2 Auf den Wegen und in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. gehen wir freundlich, höflich und respektvoll mit anderen Menschen um.
Konsequenz: sich entschuldigen Stufe I bis Stufe II
5.3 Beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln muss besonders z. B. beim Ein- und Aussteigen, Schließen und Öffnen der Türen usw. auf Ordnung geachtet werden. Wenn Sitzplätze verfügbar sind, wird sich hingesetzt.
Konsequenz: Bei der Pädagog*in sitzen Stufe I bis Stufe III
Vereinbarung zu unserem Erziehungskonzept
Name des Kindes: __________________________________________Klasse:__________
Name des/der Erziehungsberechtigten:_________________________________________
Unsere Goldene Regel lautet:
Jede*r Schüler*in und jede Lehrperson hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht muss von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt:
- Wir sind eine freundliche Schule und sorgen dafür, dass es allen bei uns gefällt!
- Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!
- Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!
- Alle wenden die STOPP-Regel an!
- Wir klären Streit mit Worten!
- Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule!
- Wir sind eine sichere Schule!
- Wir sind eine Gesunde Schule!
- Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil.
Ich habe die Schulregeln (z. B. Schulhofregeln, Gebäuderegeln, Klassenregeln, Sportregeln und Ausflugsregeln) gelesen, verstanden und werde mich an diese halten. Mir ist bekannt, dass ich bei Regelverstößen mit Konsequenzen zu rechnen habe.
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Erziehungsberechtigte(r) Schüler*in Klassenlehrer*in
Konsequenzenkatalog unserer Schule
generell: 1. Regelverstoß = Ermahnung 2. Regelverstoß = Klassentadel (zeitlich begrenzt)
Konsequenzen beim 3. Regelverstoß | Beispiele |
Stufe I – Säuberungstätigkeiten
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Stufe I – Lernaufgaben
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Stufe I – Wiedergutmachung |
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Klärung und Reflektion der Situation Zusätzlich und bei Bedarf |
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Stufe II Erziehungsmaßnahmen
Im Anschluss daran erfolgt ein Austausch mit den jeweiligen Pädagog*innen (Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen)
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Stufe III – Ordnungsmaßnahmen
Erfolgen nur in Absprache mit Klassenlehrer*in usw. Schulrecht beachten! |
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Gemeinsam den Weg gehen!
Seid teil unserer Schule und gestaltet gemeinsam mit uns das Leben an unserer Schule. Wissen vermitteln mit Spiel, Spaß und Spannung sind bei uns garantiert.
Bürozeiten
Schule:
Montag - Freitag: 07:00-13:00 Uhr
EföB/Hort:
Montag - Freitag: 10:00-12:00 Uhr
Standort
Letteallee 39, 13409 Berlin
Telefon (Schule): +49 [30] 48 09 63 63
Telefon (EFöB): +49 [30] 49 30 78 64
Fax: +49 [30] 48 09 63 64
Email: 12g03@12g03.schule.berlin.de