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Elterninformation zu den Selbsttests

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 19.04.2021 finden die verpflichtenden Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule statt. Die Schülerinnen und Schüler können nur am Unterricht und der Notbetreuung teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich (Montag und Donnerstag) jeweils in der 1. und 4. Stunde in den Klassenräumen durchgeführt.

Wenn Ihr Kind keine Bereitschaft zur Selbsttestung zeigt, muss Ihr Kind in den Distanzunterricht gehen und muss wieder über das schulisch angeleitete Lernen betreut werden. Das bedeutet aber für Ihr Kind, dass es längst nicht mehr die Qualität des schulischen Lernens zu Hause seitens der Lehrkräfte bekommt, wie es vor den Winterferien war. Der Schwerpunkt der Arbeit der Lehrkräfte liegt im Unterricht vor Ort in der Schule.


Wie werden die Selbsttests durchgeführt?

• Die Tests werden durch die Kinder selbst durchgeführt (Selbsttest) und durch das schulische Personal angeleitet.
• Die Pädagoginnen und Pädagogen leiten die Schülerinnen und Schüler an, indem sie das Testverfahren kurz erläutern und die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung beaufsichtigen. Das schulische Personal testet nicht selbst.
• Der Raum wird gut belüftet sein und die Abstandsregeln werden eingehalten.
• Nur für den eigentlichen Abstrich im vorderen Nasenbereich nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Maske ab (etwa 15 Sekunden) und setzen sie im Anschluss sofort wieder auf.
• Verwendete Tests werden nach Ablesen des Testergebnisses in verschlossenen Tüten mit dem Hausmüll der Schule entsorgt.
• Eine Bescheinigung über das Ergebnis des Tests kann das schulische Personal, wenn es gewünscht ist, ausstellen.

 

Wie wird mit dem Testergebnis umgegangen?

• Bei einem negativen Testergebnis kann das Kind am Unterricht teilnehmen.
• Liegt ein positives Testergebnis vor, besteht der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung. Das Kind wird dann zur Sekretärin geschickt, die die Eltern anschließend anruft.
• Sie müssen dann mit Ihrem Kind zu einer PCR-Nachtestung. Hierfür können u.a. die unter www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/testzentren_senbjf.pdf genannten Testzentren, aber auch Kinder- und Hausärzte und andere Teststellen genutzt werden.
• Solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, ist die Schülerin/der Schüler vom Unterricht befreit und muss die schulischen Aufgaben im saLzH erledigen.
• Alle anderen Schüler/innen der Gruppe, die sich während des Selbsttests im Raum befunden haben, nehmen vorerst weiter am Unterricht teil.
• Bei positivem PCR-Testergebnis werden die Schüler/innen der Gruppe informiert und es folgen entsprechende Quarantänemaßnahmen.

 

Ausnahmeregelungen

• Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte die Testung zu Hause vornehmen wollen, muss der Schule eine Bescheinigung zum Testergebnis vorgelegt werden. Es muss eine schriftliche Begründung seitens der Eltern dazu vorliegen, warum das Kind nicht in der Schule sich selbst testen kann.
• Für Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung, Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung auch unter Anleitung keine selbstständige Testung durchführen können, z. B. mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, kann eine häusliche Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der Schule vorzulegen und darf nicht älter als 48 Stunden sein.

 

Weiteres

• Es gibt keinen körperlichen Eingriff bei den Kindern durch das pädagogische Personal, daher ist eine Einwilligungserklärung Ihrerseits nicht nötig.
• Kommt es versehentlich durch den Schüler/der Schülerin zu Verletzungen, greift die Unfallkasse Berlin, wie bei allen anderen Schulunfällen.
• Spucktests lässt der Senat zurzeit nicht zu.


Weitere Informationen können Sie auch immer auf der Seite des Berliner Senats nachlesen.
www.berlin.de/sen/bjf/corona

 

Sie können mir glauben, dass ich Ihre Ängste und Bedenken sehr ernst nehme, aber ich bin mir sicher, dass Ihre Kinder nach anfänglichen Schwierigkeiten diese Aufgabe gut meistern werden.

Bitte bedenken Sie, dass dies eine politische Entscheidung ist und wir als Schule das nun mittragen müssen. Wir können daran nichts ändern. Aber wir versuchen, alles so liebevoll, fürsorglich und vertrauensvoll für die Kinder vor Ort zu gestalten und durchzuführen, dass es den Kindern dabei gut geht.

In der Hoffnung, dass viele von Ihnen uns Ihr Vertrauen schenken und Sie Ihre Kinder weiterhin zur Schule schicken

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Mikolajski
(Schulleiterin)